Reisebedingungen für die Vermittlung von Übernachtungsleistungen
Der 205 Verlag mit Sitz in Cottbus, bietet als Dienstleister die Vermittlung von Ferien- und Geschäftsunterkünften in Ungarn an. Neben Ferienhäusern und -zimmern offerieren wir landesweit auch die Vermittlung von Pension- und Hotelunterkünften in allen Kategorien. Weiterhin können Sie Zusatzleistungen der örtlichen Reisebüros, wie Tagesfahrten und die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, bei uns verbindlich buchen. Vertragliche Beziehungen bei der Vermittlung von Übernachtungs- oder anderen Dienstleistungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungs- bzw Veranstaltungsbetrieb und dem Gast. Für Buchung und Abwicklung unserer Leistungen gelten die nachfolgenden Bedingungen:

1. Leistungen und Preise
Die angegebenen Preise sind verbindliche Endpreise. Sie schließen, soweit in der Preistabelle nicht anders angegeben, im Regelfall alle Nebenkosten außer der Endreinigung und gegebenenfalls der Kurtaxe ein. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, werden nur bei einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens des Beherbergungsbetriebes verbindlich.

2. Anmeldung / Zahlung
a.) Die Reiseanmeldung, per Online-Formular, schriftlich oder mündlich, ist ein verbindliches Angebot zum Abschluß eines Beherbergungsvertrages mit dem Beherbergungsbetrieb. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung kommt ein für beide Vertragspartner bindender Beherbergungsvertrag zustande.

b.) Nach Ihrer Anmeldung übersendet Ihnen der 205 Verlag eine Reisebestätigung mit Hinweis zu den Zahlungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters vor Ort. Generell wird mit Erhalt der Reservierungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises fällig. Gegen Überweisung des Restbetrages, der spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt beim örtlichen Veranstalter eingegangen sein sollte, erhält der Reisende die ausführlichen Reiseunterlagen. Die Vermittlungsleistungen des 205 Verlages erfolgen kostenlos.

3. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Wenn Sie von einer verbindlich gebuchten Reise zurücktreten, müssen Sie generell mit der Erhebung von Rücktrittsgebühren seitens des Beherbergungs- oder Veranstaltungsbetriebes rechnen. Die Regelungen zu den Gebührensätzen sind bei jedem Veranstalter in dessen allgemeinen Reisebedingungen gesondert ausgewiesen.

4. Haftung
Da der 205 Verlag als Dienstleistungsvermittler fungiert, kann die Haftung nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für eventuelle eigene Fehler bei der Vermittlung übernommen werden, ansonsten ist der jeweilige Beherbergungs- oder Veranstaltungsbetrieb unmittelbar haftungspflichtig.

5. Reklamationen
Soweit Leistungsstörungen auftreten, ist der Beherbergungs- oder Veranstaltungsbetrieb der Ansprechpartner des Reisenden. Eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises sind generell an den Leistungsträger vor Ort zu richten.

205 Verlag
Hubertstraße 20
D-03044 Cottbus
Tel./Fax: 0 35 46 / 18 10 68
info@balaton-urlaub.de

Reise- und Teilnahmebedingungen des Reisebüros N+N Touristik
Lieber Reisegast,
wir freuen uns, daß Sie Ihr Feriendomizil aus unserem Program gewählt haben, und wir Sie im Kreise unserer Gäste begrüßen dürfen. Wir wollen daß Sie zufrieden sind. Wir möchten Sie bitten, damit Sie nicht von falschen Erwartungen ausgehen und über wesentliche Sachverhalte richtig informiert sind, die folgenden Hinweise aufmerksam durchzulesen. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden und N+N Touristik regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften der folgenden Reise- und Teilnahmebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Bitte beachten Sie diese, denn jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm Mitangemeldeten diese Bedingungen als allein verbindlich an.


Buchung und Reisebestätigung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich bei Ihr Reisebüro oder bei N+N Touristik vorgenommen werden. Für uns wird der Ferienhausvertrag verbindlich, wenn wir bzw. Ihrem Reisebüro Ihnen die Buchung und den Preis schriftlich bestätigen. Mit der Unterschrift erkennt der Anmelder (für sich und für alle mitaufgeführten Teilnehmer) die nachstehenden Reisebedingungen von N+N Touristik und die Vertragsverpflichtungen an. Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das N+N Touristik für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. Die Korrektur von Irrtümern z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingungen und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn Sie von N+N Touristik schriftlich bestätigt werden.


Zahlungen und Reiseunterlagen
Spätestens 8 Tage nach Reisevertragsabschluß wird eine Anzahlung i.H. von 15 % des Reisepreises fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Gegen Überweisung des Restbetrages, der spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf dem Konto von N+N Touristik oder bei unserer Buchungsstelle eingegangen sein sollte, erhält der Reisende die Reiseunterlagen, d.h. die Restzahlung wird ohne nochmalige Aufforderung vom Kunden geleistet. Die Reiseunterlagen berechtigen die gebuchten Leistungen in Anspruch zu nehmen.


Leistungen und Preise
Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von N+N Touristik zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und die für den Reisezeitraum gültigen Preisangaben im Katalog von N+N Touristik. N+N Touristik ist verpflichtet die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Es werden stets Endpreise angegeben. Sie beinhalten die Kosten für Wasser, Strom, Gas und Bettwäsche. Heizkosten werden nach Verbrauch vor Ort abgerechnet.


Versicherungen
In unseren Leistungen sind keine Reiseversicherungen enthalten. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluß einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, spätesten innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Bestätigung, nebst dem beigefügten Formular bzw. in Ihrem Reisebüro.


Leistungsänderung
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist, nicht durchgeführt werden, so ist N+N Touristik berechtigt, Reiseleistungen zu ändern. N+N Touristik ist verpflichtet, den Reisenden von Leistungsänderungen oder Abweichungen vom Reisevertrag unverzüglich zu informieren und nach gegebener Möglichkeit den Reisenden eine kostenlose Umbuchung, oder Rücktritt vom Reisevertrag anzubieten. Sollte aus nicht vorher-sehbaren Gründen das gebuchte Miet-objekt nicht zur Verfügung stehen, wird vor Ort ein gleichwertiges Objekt zur Verfügung gestellt; die Änderungen der Unterbrin-gung (gleicher bzw. höherer Kategorie) ergeben keinen weiteren Ersatzanspruch.

Besondere Bedingungen und Hinweise
Nebenkosten. Zusätzlich zum Reisepreis ist die Endreinigung zu zahlen. In einigen Orten ist eine Kurtaxe vor Ort zu entrichten. Bitte beachten Sie hierzu die Preisliste. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch die Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter.
Mitzubringen sind Handtücher und Ge-schirrtücher (der Vermerk bezieht sich ausschließlich auf Wäscheausstattung und nicht auf Gegenstände, wie Toilettenpapier o. ä., die unterschiedlich je nach Vermieter vorhanden oder nicht vorhanden sind.)
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Katalog ausgeschrieben wurde. Die angegebene Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein! Kinderbetten müssen im voraus bestellt werden und der Gutschein muß einen entsprechenden Vermerk tragen. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen auszuweisen.
Ob ein Haustier erlaubt ist oder nicht, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung. Ein Haustier muß auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Art und Größe bei der Buchung angemeldet werden. Die Erlaubnis gilt grundsätzlich nur für ein Haustier. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht unbedingt, daß in der Ferienanlage nicht mit Haustieren zu rechnen ist. Das könnte daran liegen, daß der Vermieter eines Ländlichen Objektes selbst einen Hund hält und eventuelle Konflikte mit mitgebrachten Tieren vermeiden möchte.
Der Vermieter oder Schlüsselhalter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekt zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt. Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt zu benutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjektes und sein Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen wäh-rend der Mietzeit durch sein Verschulden entstandenen Schaden zu ersetzen! Ankunftszeit: ist jeweils am Anreisetag, zwischen 15 Uhr und 18 Uhr. Am Abreisetag müssen die Wohnungen spätesten um 10 Uhr verlassen werden.


Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend für die Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei N+N Touristik. Für den Fall des Rücktritts werden folgende Regelungen getroffen:


Ferienhäuser und Ferienwohnungen:
Rücktritt vor Reisebeginn
    • bis 61 Tage                  15%
    • vom 60. bis 45.Tag     25%
    • vom 44. bis 35. Tag    50%
    • vom 34. bis 2. Tag      80%
    des Reisepreises, mindestens aber DM 50,- je Objekt

Hotels:
Rücktritt vor Reisebeginn
    • bis 30 Tage                  DM 50,- pro Person
    • vom 29. bis 15. Tag    100% einer Übernachtung je Person
    • vom 14. bis 8. Tag      100% zwei Übernachtungen je Person
    • vom 8. bis 1. Tag        60% des Reisepreises wird berechnet, mindestens aber DM 50,- je Person.


Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen oder wenn die gebuchten Leistungen nur Teilweise (z.B. durch vorzeitige Rückreise) in Anspruch genommen werden, muß der gesamte Reisepreis berechnet werden. Gelingt N+N Touristik einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den selben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 15% des Reisepreises berechnet.


Änderungen , Umbuchung
Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme eines Haustieres) oder Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft (Umbuchung) gewünscht, werden durch N+N Touristik bis 35. Tage vor Mietbeginn DM 50,- je Vorgang als Umbuchungsentgelt erhoben. Spätere Änderungen können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (zu den Bedingungen gemäß: „Rücktritt“) als neue Buchung vorgenommen werden.
Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie bis zum Reisebeginn einen Ersatzmieter stellen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Reiseveranstalter, tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die durch diese Änderung entstehenden Kosten werden Ihnen mit DM 50.- je Vorgang von N+N Touristik berechnet.


Rücktritt durch den Veranstalter
N+N Touristik kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag fristlos kündigen wenn:
der Reisende trotzt Abmahnung durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält - dann verfällt der Reisepreis.
die Durchführung der Reise infolge nicht vorhersehbarer Ursachen z.B. höherer Gewalt, Unruhe usw. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
    • vor Reisebeginn werden Ihnen alle eingezahlten Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
    • nach Reisebeginn erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von N+N Touristik entspricht.


Haftung
N+N Touristik haftet gemäß des ungarischen Bürgerrechts.
N+N Touristik haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
• die gewissenhafte Reisevorbereitung,
• die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
• die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
• die ordnungsgemäße Erbringung der reisevertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw. N+N Touristik übernimmt keine Haftung für den Verlust des Reisegepäcks durch den Reisenden, auch dann nicht, wenn es überdurchschnittlichen Wert darstellt. Den Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.


Mitwirkungspflicht, Reklamationen, Ausschluß von Ansprüchen, Verjährung
Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Bei Orten ohne eine Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsgeber (Hotelleitung, Schlüsselübergabestelle, Vermieter) mitzuteilen. Die Reiseleitungen oder die Leistungsgeber in den Zielgebieten sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche auf Minderung des Reisepreises nicht zu. Die Reiseleitung und die Leistungsgeber sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. Stellen Sie am Mietobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich an
N+N Touristik wenden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisleistungen hat der Reisende bis 4 Wochen nach vertraglich vorgesehener Rückreise gegenüber N+N Touristik geltend zu machen. Voraussetzung ist, daß die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, daß Sie den Mangel unverzüglich anzeigten und daß eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschul-den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


Sonstige Bestimmungen
N+N Touristik vermittelt Ferienhäuser und Ferienwohnungen und ist nicht deren Eigentümer. Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Klagen gegen N+N Touristik sind an dessen Sitz zu erheben.
Reise- und Geschäftsbedingungen des Veranstalters Hallo Ungarn-Reisen GmbH
Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und Hallo Ungarn-Reisen GmbH, Stratenweg 50, D-40629 Düsseldorf nachstehend als HUI GmbH bezeichnet. Sie entsprechen der Empfehlung des Deutschen Reisebüro Verbandes. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 ff BGB. Regelungen, die hiervon abweichen, insbesondere in AGB des Vertragspartners, gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Soweit HUI als Vermittler von Reiseleistungen auftritt, gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter und / oder Leistungsträger, die dem Reisenden von den Vertragspartnern zugänglich gemacht werden.

1. Abschluss des Vertrages
Buchungen erfolgen schriftlich oder auf elektronischem Weg über das Internet. Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung bietet der Reisende HUI GmbH verbindlich den Abschluß eines Reisevertrages an. Mit der Unterschrift bzw. der elektronischen Absendung der Anmeldung erkennt der Reisende für sich und für mitaufgeführte Teilnehmer die nachstehenden Reisebedingungen an.

Über die Annahme des Vertrages informiert HUI GmbH den Reisenden in jedem Fall direkt oder über den für ihn tätigen Reisevermittler und zwar durch Übersendung einer Reisebestätigung mit Leistungs- und Preisangaben. Mit Übersendung der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Reiseverträge können nur von Personen über 18 Jahren abgeschlossen werden. Für die von minderjährigen Reiseteilnehmern verursachten Schäden in Ferienobjekten haftet der Vertragspartner.

Durch die Mitteilung seiner Email Adresse erklärt der Reisende sein Einverständnis damit, dass zum Zwecke der Kommunikation Dokumente und Daten per Email oder sonst auf elektronischem Weg über das Internet versandt werden. Den Parteien ist bekannt, dass mit der Datenübertragung per Email erhebliche Sicherheitsrisiken (z.B. Bekanntwerden der Daten durch Zugriff Dritter, Datenverlust, Virenübertragung, Übersendungsfehler, Übersendungsausfall etc.) verbunden sein können. Soweit Nachrichten durch Verschlüsselung geschützt werden sollen, werden sich die Parteien darüber gesondert einigen.

Die per Email oder sonstigen elektronischen Datenverkehr über das Internet übermittelten Willenserklärungen sind verbindlich, soweit und sobald sie bei dem Empfänger in lesbarer Form eingehen. Das Zugangsrisiko trägt der Absender der Nachricht. Die Parteien verpflichten sich, bei Eingang elektronischer Nachrichten dem Absender umgehend eine Eingangsbestätigung zu übersenden.

Unsere Email-Postfächer werden während der Zeit von Montag bis Freitag mehrfach täglich geleert. Eingegangene Emails oder sonstige elektronische Nachrichten und Online-Buchungen werden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten entsprechend dem Eingang bearbeitet. Sobald eine Reaktion unsererseits auf eine auf den hier geregelten Kommunikationswegen übermittelte Nachricht innerhalb der üblichen Zeit ausbleibt, wird der Reisende uns auf einem anderen Kommunikationsweg unterrichten. Wir übernehmen keine Haftung für die Nichtbearbeitung oder Nichtbeachtung von Email Nachrichten oder Online-Buchungen, die uns nicht erreichen.

2. Bezahlung

Spätestens 6 Tage nach Reisevertragsabschluß wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens jedoch 250 EUR fällig, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende gegen Überweisung des Restbetrages, der spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf dem Konto von HUI eingegangen sein muß. Der Reisende ist verpflichtet, die Reiseunterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Reiseunterlagen berechtigen, die gebuchten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Der Reisende, der nicht im Besitz der Reiseunterlagen ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen. Ohne vollständige Bezahlung kann der Eintritt in das Ferienhaus verweigert werden. Zusätzlich zum Reisepreis ist noch Kurtaxe oder Ortstaxe für Personen ab 14 Jahren zu zahlen. Die Höhe der Kurtaxe oder Ortstaxe ist der Preisliste zu entnehmen. Die örtliche Reiseleitung ist berechtigt, vor Ort für jedes Ferienobjekt im voraus eine Kaution von 100 EUR zu verlangen.

Soweit von uns Reiseleistungen vermittelt werden, erfolgt die Einforderung des Reisepreises zum Inkasso für den Leistungsträger bzw. Reiseveranstalter.

3. Leistungen und Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Ausschreibungen in den HUI GmbH Katalogen bzw. der Internetseite maßgebend. Bei der Buchung herangezogene Prospekte haben lediglich einen unverbindlichen Informationscharakter, ohne dass für deren Inhalt gewährleistet wird. Angaben über bauliche Beschaffenheiten erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften des Ziellandes, die oft von deutschen Vorschriften abweichen. Als Leistungsbeschreibung gelten allein Angaben zu dem Ferienobjekt selbst. Entfernungshinweise am Ende der Beschreibung, die auf Leistungen Dritter wie Einkaufsmöglichkeiten verweisen, sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung, da diese Umstände außerhalb unseres Einflußbereiches liegen und sich jederzeit ändern können.
HUI ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Es werden stets Endpreise angegeben. Sie beinhalten die Kosten für Wasser, Strom, Gas und Bettwäsche. Heizkosten werden nach Verbrauch vor Ort abgerechnet. In diesen Endpreisen sind keine Reiseversicherungsprämien enthalten.

Leistungsänderungen
Kann die Leistung infolge eines Umstandes, der nach Vertragsschluß eingetreten ist und den HUI nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist HUI berechtigt, Leistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist sowie den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt.

HUI ist verpflichtet, soweit dies möglich ist den Reisenden über Leistungsänderungen oder Abweichungen vom Reisevertrag unverzüglich zu informieren und ggf. dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag anzubieten. Sollte aus nicht vorhersehbaren Gründen das von ihm gebuchte Mietobjekt nicht zur Verfügung stehen, wird ihm vor Ort ein gleichwertiges Objekt zur Verfügung gestellt. Nur wenn kein gleichwertiges Objekt zur Verfügung stehen sollte, wird ein höherwertiges Objekt zum gleichen Preis zur Verfügung gestellt. Änderungen des Mietobjektes (gleicher bzw. höherer Kategorie) ergeben keinen weiteren Ersatzanspruch.

HUI haftet nicht für Programmänderungen, die auf Verspätung von Transportmitteln zurückzuführen ist.

Sollte die Donau Hochwasser führen, so dass die in der Nähe gelegenen Objekte nicht bewohnbar sind, kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder umbuchen. Hieraus ergibt sich kein weiterer Ersatzanspruch.

Preisänderung
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat HUI den Reisenden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Preises, kann eine Buchung kostenlos annulliert werden. Spätere Preiserhöhungen sind nicht zulässig. Der Reisende ist dann berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten.

4. Reinigung der Ferienobjekte
Eine Endreinigung der Ferienobjekte wird vom jeweiligen Vermieter übernommen. Da für diese Endreinigung keine Kosten erhoben werden, sind die vom Mieter noch zusätzlich bei seiner Ankunft gewünschten Reinigungsarbeiten selbst vorzunehmen.

5. Umbuchung, Ersatzperson, Rücktritt durch den Kunden, Rücktritt durch HUI GmbH
Auf Wunsch nimmt HUI eine Änderung (Umbuchung) des Reisevertrages vor. Dafür berechnet sie eine Gebühr von 25 EUR für eine Umbuchung bis 30 Tage vor Reisebeginn. Spätere Änderungen hinsichtlich des Reiseantritts, der Reisedauer, des Reiseziels können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag als neue Buchung vorgenommen werden.

Für eine Umbuchung hinsichtlich der angemeldeten Teilnehmer (Ersatzperson) berechnet HUI eine Bearbeitungsgebühr von 15 DM.

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von seiner Buchung zurücktreten. Maßgebend für die Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktritts-erklärung bei HUI. Für den Fall des Rücktritts werden folgende Regelungen getroffen:

Ferienhäuser, Appartements, Wohnungen, Zimmer, Pensionen und Gruppenreisen: Rücktritt:

  • bis 60 Tage vor Reiseantritt 10%
  • vom 59. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%
  • ab 29. Tag vor Reiseantritt 80%
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
Hotels, Ferienhotels, Kurhotels und bei Kuren: Rücktritt:
  • bis 29 Tage nach Buchung EUR 25,00 pro Person (nur bei Stornierungen bis 90 Tage vor Reisebeginn)
  • vom 30. Tag nach Buchung bis 90 Tage vor Reiseantritt EUR 50,00 pro Person (nur bei Stornierungen bis 90 Tage vor Reisebeginn)
  • 89 bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%
  • 59 bis 31 Tage vor Reiseantritt 35%
  • 30 bis 21 Tage vor Reiseantritt 50%
  • 20 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60%
  • 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 70%
  • ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 100% des Reisepreises

Im Falle eines Rücktritts können tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangt werden.

Bei Buchungen unter 150,00 EUR wird eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR erhoben.

Kann die Reise aus Gründen, die außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten der HUI liegen, wie Höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, Havarien oder Zerstörung von Unterkunftsstätten usw. nicht stattfinden, verständigt HUI den Reisenden so bald wie möglich. In diesem Fall erstattet HUI den bezahlten Betrag ohne Abzug unter Ausschluß jeglicher weitergehender Ansprüche.

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer Höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveran-stalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter die Reise absagen. In diesem Fall erhält der Kunde unverzüglich den eingezahlten Reisepreis zurück.

Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

6. Datenschutz

Beiden Parteien ist bekannt, dass es gemäss § 5 BDSG untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmässigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, zugänglich zu machen oder sonst zu nut-zen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz mit Stafe bedroht. Zum Zwecke der Durchführung der Reiseanmeldung werden personenbezogene Daten des Reisenden sowie der von ihm angemeldeten Teilnehmer gespeichert und ggf. weitergegeben. Der Reisende stimmt dieser Datenverarbeitung und -übermittlung ausdrücklich zu. Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, die mit dem Zustandekommen und der Abwicklung des Vertrages unmittelbar befasst sind, und zwar unter entsprechender Beschränkung des Verwendungszweckes. Der Reisende verzichtet darauf, über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten im Sinne des § 3 Abs 5 TDDSG unterrichtet zu werden.

7. Versicherungen
In allen, von HUI angegebenen Preisen sind keine Reiseversicherungen (wie z.B. Reiserücktrittskosten-, Reisekranken-, Ersatzreise-Versicherung) enthalten, außer Insolvenzversicherung. Auf Wunsch der Reisenden werden Reise-Versicherungen vermittelt. HUI empfiehlt den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.

8. lnsolvenzversicherung

Im Reisepreis ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Insolvenzversicherung enthalten. Bei der Anzahlung des Reisenden steht ihm der Sicherungsschein mit dem Direktanspruch gegenüber unserer Versicherer zur Verfügung. Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden für die Rückreise entstehen.

9. Schadensmeldung
Eventuelle Mängel, die während der Mietzeit entstehen, sind sofort dem Vermieter oder dem Partnerbüro mitzuteilen. Der Reisende verpflichtet sich, Wohnheinheit und Inventar sowie die eventuellen Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere sind die von HUI oder dem Leistungsträger dem Reisenden ausgehändigten Benutzungshinweise und / oder ein entsprechender Aushang am Mietobjekt zu befolgen. Selbst oder von einem Mitreisenden verursachte Schäden müssen ersetzt werden; der Reisende hat die Beweispflicht des Nichtverschuldens.

10. Mitwirkungspflicht, Reklamationen
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung im jeweiligen Zielort zur Kenntnis zu bringen. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungsgeber (Hotelleitung, Schlüsselübergabestelle, Vermieter) mitzuteilen. Die Reiseleitungen oder die Leistungsträger in den Zielgebieten sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche auf Minderung des Reisepreises nicht zu. Die Reiseleitung und die Leistungsträger sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen.

11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Rückreise gegenüber HUI geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Dies ist bei einem Vertrag über ein Ferienhaus sowie vom Reisenden selbst organisierter Anreise der Tag der Abreise.

12. Haftung
Die vertragliche Haftung der HUI für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit HUI für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet HUI bei Personenschäden bis 75.000 EUR, bei Sachschäden bis 4.000 EUR pro Reisendem. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
Die HUI haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen die HUI ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuweisen sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

13. HU haftet nicht
Für die Durchführung einer Kur und der medizinischen Leistungen. führt der Reisende am Zielort eine Kur oder eine sonstige Heilbehandlung durch, ist diese nicht Gegenstand des Reisevertrages. Für die Durchführung einer Kur oder Vornahme medizinischer Leistungen sind allein die beauftragten Ärzte und Kureinrichtungen verantwortlich. Einbruch und Diebstahl sowie sonstige von Dritten verursachten Rechtsverletzungen liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches von HUI. Es wird empfohlen, sehr wertvolle Gegenstände nicht in den Ferienobjekten aufzubewahren. Der Ausfall von Kabelfernsehen ist angesichts der örtlichen Verhältnisse in Ungarn möglich. Eine Haftung für Empfang von Kabelfernsehen kann daher nicht übernommen werden, auch wenn ein solcher Anschluß in den einzelnen Objekten vorhanden sein sollte.

14. mündliche Absprachen
sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grund kann HUI mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

15. Ausschlußklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Allgemeine Hinweise
HUI vermittelt Ferienhäuser und -wohnungen und ist nicht deren Eigentümer. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

17. Gerichtsstand
Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.